EU-Batterieverordnung: Notstrombatterien sind weiterhin verwendbar

EU-Batterieverordnung: Notstrombatterien sind weiterhin verwendbar

EU-Batterieverordnung 2023/1542

Die neue Verordnung 2023/1542 des europäischen Parlaments und Rates über Batterien und Altbatterien dient der Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG. Die neue Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen.

Beschränkung für Gerätebatterien

Gemäß Anhang I „Beschränkung für Stoffe“ der neuen Batterieverordnung darf ab dem 18. August 2024 der Massenanteil Blei in Gerätebatterien nicht mehr als 0,01 % (ausgedrückt als metallisches Blei) betragen, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte eingebaut sind.

Notstrombatterien sind weiterhin verwendbar

Wie der Bundesverband Sicherheitstechnik (BHE) berichtet, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) infolge einer Anfrage von BHE, VdS/GDV und DFK (Deutsches Forum für Kriminalprävention) nun klargestellt:

Notstrombatterien, die der Versorgung sicherheitstechnischer Anlagen dienen, sind als „Industriebatterien“ einzustufen. Somit unterliegen diese nicht den Stoffbeschränkungen, die für „Gerätebatterien“ gelten.

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Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) ist der Fachverband für Sicherheitstechnik in Deutschland. COMLINE Systemtechnik ist Mitglied des BHE.